Möbliert Wohnen auf Zeit Düsseldorf - Logo MWZ24 english
Hotline 02 11 - 600 5 600
 

 Tarife

Nachtpanorama Hafen MWZ24

Eine Vermittlungsgebühr entsteht nur bei Anmietung eines Objekts!

Provisionstabelle für befristete Mietverhältnisse:

Mietdauer
Mietdauer bis zu   1 Monat   30 % plus 19 % Mwst. gleich   35,70   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   2 Monaten   40 % plus 19 % Mwst. gleich   47,60   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   3 Monaten   60 % plus 19 % Mwst. gleich   71,40   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   5 Monaten  80 % plus 19 % Mwst. gleich   95,20   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   6 Monaten 100 % plus 19 % Mwst. gleich 119,00  % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu 10 Monaten 135 % plus 19 % Mwst. gleich 160,65  % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu 12 Monaten 150 % plus 19 % Mwst. gleich 178,50   % einer Monatsmiete
Mietdauer  über  12 Monaten 200 % plus 19 % Mwst. gleich 238,00   % einer Monatsmiete
 

Unbefristete Mietverträge  : 200 % einer Monatsmiete zzgl.19% MWst.( entsprechen insgesamt 238 % einer Monatsmiete)

Der Vorteil:

Sie planen drei Monate in Düsseldorf, vielleicht aber auch länger? Kein Problem. Sie können unsere Appartments monatsweise verlängern.

Sie möchten ein Objekt anmieten?

Der nächste Schritt:

Senden Sie uns eine E-Mail mit der Objektnummer Ihrer Wahl, wir rufen Sie sofort zurück und organisieren alles weitere noch am gleichen Arbeitstag.

Achtung:

Die Vermittlungsgebühr richtet sich immer nach der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages, bei verkürzeter Laufzeit (z.B. Kündigung seitens des Mieters) wird  keine Provision rückerstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vermittlungsaufträge als PDF Dokumente zum downloaden : 

  Vermittlungsauftrag deutsch 
  Allgemeine Geschäftsbedingungen deutsch 
    
  Vermittlungsauftrag english 
 
Um die PDF-Dokumente ansehen zu können, muss das Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

Der Adobe Reader 8.1 steht Ihnen hier kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen („AGB“) der

MWZ 24 GmbH, Ernst Gnoß Str. 5, Düsseldorf

1. Provisionsanspruch

1.1 Entstehen des Provisionsanspruchs

Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an die Maklerfirma MWZ 24 GmbH, Düsseldorf - nachfolgend „MWZ 24“ genannt – erteilt der Auftraggeber der MWZ 24 den Auftrag, ihm Gelegenheiten zum Abschluss eines Mietvertrages nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Provisionsanspruch entsteht und wird sofort fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung der MWZ 24 ein Mietvertrag bezüglich des von MWZ 24 benannten Objektes zustande gekommen ist. Entsprechendes gilt für den Abschluss eines wirtschaftlich gleichartigen Vertrages, für Ersatzgeschäfte (vgl. unten Ziffer 1.3) sowie für durch unzulässige Weitergabe von Informationen (vgl. unten Ziffer 2) zustande kommende Verträge.

1.2 Höhe der Provision

Die bei Zustandekommen eines Mietvertrages zu zahlende Provision beträgt 200 % einer Monatsmiete zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgegeben Höhe (USt).

Für nur befristet abgeschlossene Mietverträge mit einer Gesamtmietdauer von bis zu 12 Monaten kann folgende hiervon abweichende Provisionstabelle zur Anwendung kommen:

Provisionstabelle

Mietdauer
Mietdauer bis zu   1 Monat   30 % plus 19 % Mwst. gleich   35,70   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   2 Monaten   40 % plus 19 % Mwst. gleich   47,60   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   3 Monaten   60 % plus 19 % Mwst. gleich   71,40   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   5 Monaten  80 % plus 19 % Mwst. gleich   95,20   % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu   6 Monaten 100 % plus 19 % Mwst. gleich 119,00  % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu 10 Monaten 135 % plus 19 % Mwst. gleich 160,65  % einer Monatsmiete
Mietdauer bis zu 12 Monaten 150 % plus 19 % Mwst. gleich 178,50   % einer Monatsmiete
Mietdauer  über  12 Monaten 200 % plus 19 % Mwst. gleich 238,00   % einer Monatsmiete

Der Provisionsanspruch von MWZ 24 bemisst sich bei Anwendbarkeit dieser Provisionstabelle immer nach der vereinbarten Gesamtmietdauer.

Dies gilt insbesondere bei nachträglich vereinbarten Änderungen der ursprünglichen Mietdauer, wenn in den Mietverträgen vereinbarte Verlängerungsoptionen ausgeübt werden oder wenn mehrere Mietverträge nacheinander abgeschlossen werden.

Wird z.B. ein befristeter Mietvertrag nachträglich umgewandelt in einen unbefristeten Mietvertrag, beträgt die zu zahlende Provision 200 % einer Monatsmiete zzgl. USt. Beläuft sich z.B. die Gesamtmietdauer mehrerer aufeinander folgender befristeter Mietverträge auf bis zu 6 Monaten, beträgt die zu zahlende Provision 100 % einer Monatsmiete zzgl. USt.

Nach der oben angegebenen Provisionstabelle bemisst sich der Provisionsanspruch von MWZ 24 nur unter folgenden Voraussetzungen:

  1. es liegt kein Ersatzgeschäft im Sinne der nachfolgenden Regelung zu Ziffer 1.3 vor;
  2. der Auftraggeber hat die ihm von MWZ 24 überlassenen Informationen nicht in unzulässiger Weise an Dritte weitergegeben (vgl. nachfolgend Ziffer 2);
  3. der Auftraggeber hat MWZ 24 das Zustandekommen des Mietvertrages innerhalb von zwei Wochen nach dessen Abschluss unter Angabe des Mietzinses und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitgeteilt;
  4. der Auftraggeber hat MWZ 24 eine Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Mietdauer innerhalb von zwei Wochen nach Vereinbarung der Verlängerung mitgeteilt;
  5. der Auftraggeber hat die Provision innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Provisionsrechnung an  MWZ 24 gezahlt.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, beträgt die zu zahlende Provision unabhängig von der vereinbarten Gesamtmietdauer immer 200 % einer Monatsmiete zzgl. USt.

1.3 Provisionspflichtige Ersatzgeschäfte

Mit dem Abschluss eines Mietvertrages über ein von MWZ 24 benanntes Objekt wirtschaftlich gleichartige Ersatzgeschäfte sind ebenfalls provisionspflichtig. Ein solches Ersatzgeschäft liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber aufgrund eines Nachweises von MWZ 24 mit einem Wohnungsanbieter Kontakt aufnimmt, aber nicht in eines der von dem MWZ 24 benannten Objekte, sondern in ein anderes, dem Wohnungsanbieter gehörendes Objekt einzieht. Soweit dabei ein Mietvertrag zustande kommt, hat der Auftraggeber an  MWZ 24 eine Provision in Höhe von 200 % einer Monatsmiete zzgl. USt. zu zahlen. Soweit ein anderer Vertrag abgeschlossen wird, ist der Auftraggeber zu Zahlung der hierfür ortsüblichen Provision verpflichtet.

2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von MWZ 24 sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von MWZ 24, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließen der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, darauf hin einen oder mehrere Verträge mit dem Anbieter des Objekts ab, gilt folgendes:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MWZ 24 für jeden zustande kommenden Mietvertrag eine Provision in Höhe von 200 % einer Monatsmiete zzgl. USt. zu zahlen. Soweit andere Verträge auf die vorstehend beschriebene Weise zustande kommen, ist die für solche Verträge ortsübliche Provision zu zahlen.

Dies ist z.B. der Fall, wenn der Auftraggeber die ihm von MWZ 24 überlassenen Informationen ohne vorherige Zustimmung von MWZ 24 an Arbeitskollegen weitergibt, die dann einen Vertrag mit dem Anbieter des von MWZ 24 benannten Objekts abschließen.

Dies gilt auch, wenn zwischen dem Dritten oder anderen Personen und dem Anbieter eines von MWZ 24 benannten Objekts Ersatzgeschäfte (vgl. oben Ziffer 1.3) abgeschlossen werden.

3 Doppeltätigkeit

MWZ 24 darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

4 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch von MWZ 24.

5 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MWZ 24 unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte oder falls sich der Vermittlungsauftrag erledigt hat.

6 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MWZ 24 unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Vertrages über ein von MWZ 24 benanntes Objekt zu informieren und ihm eine Kopie des Vertrages zu übersenden. Dies gilt auch für Ersatzgeschäfte (vgl. oben Ziffer 1.3).

7 Haftungsbeschränkung

Sowohl die Herstellung eines Kontakts mit dem Vermieter als auch der Abschluss eines Mietvertrages oder anderen Vertrages liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers selbst. Daher haftet MWZ 24 nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Vertrages ergeben.

8 Rechtswahl, Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz von MWZ 24. Es gilt deutsches Recht.