AGB Vermieter Stand 01.08.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MWZ 24 GmbH, Brückenstr. 27, 40221 Düsseldorf für Vermieter (AGBs)

1. Beauftragung

Sie beauftragen MWZ 24mit der Vermarktung Ihrer Wohnung zwecks Vermietung.

Die MWZ 24 GmbH, als Spezialist für Wohnen auf Zeit, vermarktet Ihre Wohnung auf branchenübliche Art und Weise und ermöglicht die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und den Mietinteressenten zwecks Vermietung Ihrer Wohnung.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist vom Vermieter eine Servicegebühr an die MWZ 24 zu zahlen. 

2. Dauer und Stornierung  

Der Auftrag gilt unbefristet für die sukzessive Vermarktung der Wohnung und wird nicht durch eine Vermietung beendet.

Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Nutzungsrechte und Mitteilungsverpflichtungen, die sich aus den  §§ 7.1., 7.2. und 8.1, 8.2,8.3 (sofern der Mietinteressent von MWZ 24  vermittelt wurde), weiter die §§ 8.5, 9.2 und 9.3., sowie 11.1. bis 11.5. (sofern der Mietinteressent von MWZ 24  vermittelt wurde) und 13.1. bis 13.5. ergeben, bleiben davon unberührt.

3. Verpflichtungen des Vermieters

Sie bestätigen, dass alle Ihre Angaben stets aktuell, vollständig und wahrheitsgetreu sind.

Als Vermieter verpflichten Sie sich, alle Gesetze und Verordnungen bzgl. der Vermietung der Wohnung einzuhalten (bspw. Wohnraumzweckentfremdung) und der  MWZ 24 alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Sie versichern der MWZ 24 ausdrücklich, dass Sie zur Vermietung bzw. Untervermietung der gesamten Wohnung, bzw. einem Teil der Wohnung berechtigt sind.

Sie verpflichten sich die MWZ 24 darüber zu informieren, sobald Sie Ihre Wohnung über andere Quellen anbieten, insbesondere wenn Sie mit einem abweichenden Mietpreis anbieten.

4. Energieausweis

Ihnen ist bekannt, dass die  MWZ 24 alle energetischen Kennwerte des aktuellen Energieausweises Ihrer Wohnung veröffentlichen muss. Sie stellen die MWZ 24 frei von allen Ansprüchen und insbesondere für mögliche Rechtsverfolgungskosten, die entweder aus fehlerhaften oder nicht vom Vermieter gelieferten Angaben resultieren.

5. Exposee

Die  MWZ 24 erstellt an Hand der verbindlichen Angaben des Vermieters ein detailliertes und suchmaschinenoptimiertes Exposee, das auch die technischen Anforderungen diverser Immobilienportale erfüllt.

Das Exposee gilt als verbindliche Vorlage für die Vermarktung der Wohnung und für die Mietvertragserstellung durch die  MWZ 24.

Die  MWZ 24 behält sich vor, Änderungswünsche des Vermieters im Exposee abzulehnen.

Im Exposee wird die Pauschalmiete veröffentlicht, unabhängig davon, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung aufgeführt werden. Optionale Kosten werden gesondert aufgeführt.

6. Annoncen

MWZ 24  veröffentlicht eine Objektbeschreibung inkl. Straßenname, Bildmaterial und ggf. einen Grundriss auf www.mwz24.de und auf anderen relevanten Immobilienportalen. Ihre Kontaktdaten und die Hausnummer werden nicht veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Wohnungsangebotes auf bestimmten Portalen besteht nicht. 

Für die Dauer der Beauftragung verpflichten Sie sich, nicht selbst in Medien und Internetportalen zu annoncieren, in denen die MWZ 24 Ihre Wohnung vermarktet. Insbesondere verpflichten Sie sich, keine Verlinkung oder Verknüpfung auf das von der MWZ 24 veröffentlichte Exposee und/oder Bildmaterial und/oder Grundriss in Medien und auf Internetseiten herzustellen. 

7. Nutzungsrechte Bildmaterial und Grundrisse

Das Copyright des von MWZ 24 erstellten Bild- und Grundrissmaterials liegt bei der MWZ 24. Diese ist berechtigt, dieses Material zu veröffentlichen und für eigene Zwecke zu verwenden. 

Das Verlinken, Kopieren, Speichern des Bild- und Grundrissmaterials, ebenfalls das zur Verfügung stellen an Dritte ist generell ausdrücklich untersagt.

MWZ 24 entscheidet über die Notwendigkeit der Erstellung des Bildmaterials und über die Auswahl des Bildmaterials für das Exposee. 

8. Mitteilungs- und Erklärungspflichten des Vermieters

Sie verpflichten sich, die MWZ 24  umgehend zu informieren und den Namen des Mieters unaufgefordert zu nennen, sobald ein Mietverhältnis zustande gekommen ist, unabhängig davon, ob dieses durch die MWZ 24 entstanden ist. 

Stornieren Sie den Auftrag an die MWZ 24, erklären Sie, dass kein Mietverhältnis durch die Vermarktung von der MWZ 24 erfolgt ist und dass eine solche Vereinbarung auch nicht in den nächsten zwei Jahren mit den bereits von der die MWZ 24 bekannt gemachten Mietinteressenten oder Mieter erfolgen wird. 

Sie verpflichten sich, die MWZ 24 umgehend zu informieren, sobald eine Verlängerung des Mietvertrages beabsichtigt wird, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes. 

Sie verpflichten sich, die MWZ 24 umgehend zu informieren, sobald sich wichtige Objekt- oder Kontaktdaten ändern, keine Besichtigungstermine stattfinden können, sowie bei weiteren Umständen, die einer erfolgreichen Vermarktung im Wege stehen.

Sie verpflichten sich, die MWZ 24   umgehend zu informieren, sobald Mieter oder Mietinteressenten, die durch die MWZ 24 nachgewiesen wurden, für weitere Personen oder für weitere Mietzeiträume anfragen.

Sie verpflichten sich, die MWZ 24 umgehend zu informieren, wenn Baumaßnahmen im Gebäude oder in den angrenzenden Gebäuden geplant sind, die die Vermietung beeinträchtigen könnten.

Ist Ihnen ein Mietinteressent bereits über andere Quellen bekannt, so haben Sie dies unverzüglich, unter Angabe der Quelle anzuzeigen.

9. Kundenschutz

Sie verpflichten sich, den an Sie von der MWZ 24 bekannt gemachten Mietinteressenten nur bei an die MWZ 24 gemeldeten Wohnungen zu vermieten. Bei Missachtung haften Sie für die maximale Gebühr.

Sie verpflichten sich, Daten von Mietinteressenten oder Mietern, die von MWZ 24 übermittelt wurden, nicht an andere Vermieter weiter zu geben. Bei Missachtung haften Sie für die maximale Gebühr.

Die maximale Gebühr ist ebenfalls zu entrichten, wenn ein von MWZ 24 übermittelter Mietinteressent oder Mieter für einen anderen potentiellen Interessenten den Kontakt zu Ihnen aufnimmt und es zu einem Mietvertrag kommt. Dieses ist insbesondere bei Firmenkunden von Belang und bei Kunden, die in Vertretung Wohnung suchen. Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Vertragspartner des Mietvertrags identisch bleiben, aber die Wohnungsnutzer wechseln, z.B. verschiedene Firmenmitarbeiter und deren Angehörige, oder wenn Wohnungsnutzer/ Firmenmitarbeiter und deren Angehörige bleiben, aber die Vertragspartner im Mietvertrag wechseln, bzw. ein neuer Mietvertrag für diese Wohnungsnutzer aufgesetzt wird.

10. Mietvertragserstellung

MWZ 24 erstellt einen Mietvertrag, auf Grundlage eines juristisch geprüften Mietvertragsformulars, und stellt diesen den Mietparteien zur Verfügung. Die Unterschriftsprüfung obliegt den Mietparteien. 

Der Vermieter kann nur nach vorheriger Vereinbarung mit der die MWZ 24  eigene Mietvertragsvorlagen verwenden.

Die MWZ 24   erhält ohne Aufforderung eine von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Kopie des Mietvertrages. 

Die MWZ 24   ist keine Vertragspartei im Mietvertrag. 

11. Kosten

Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist folgende Servicegebühr vom Vermieter an die MWZ 24   zu zahlen: 

Die Servicegebühr beträgt lineare 15 % der Brutto Monatsmiete zzg. gstzl. Mwst. mit einer Maximierung von 180% zzg. gstzl. Mwst.

Abgerechnet wird immer nach Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages jedoch maximal 12 Monate bei einem gleichbleibenden Mieter und Objekt. Es werden  maximal 1,8 Monatsmieten zzgl. gesetzl. Mwst. pro jeweiligen Mietvertrag und Objekt  berechnet.

Die Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist die Pauschalmiete inklusive aller Nebenkosten. 

In Ausnahmefällen, wo die Berechnungsgrundlage für die Gebühr die Kaltmiete ist, wird eine Gebühr von 200% der Kaltmiete zzgl. MwSt. fällig. Eine Staffelung mit Teilzahlungen wird in diesem Fall nicht angeboten.

Die Gebühr ist unmittelbar nach Zustandekommen des Mietvertrags – sei es mündlich oder schriftlich – fällig, unabhängig vom Einzugsdatum. 

Wird ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag vorzeitig von beiden Seiten aufgehoben werden keine Gebühren zurückerstattet. 

12. Anspruch auf Schadensersatz oder Servicegebühren

Die MWZ 24 und der von der MWZ 24   nachgewiesene Mieter haben einen Anspruch auf einen Schadensersatz in angemessener Höhe, für alle Kosten, die durch eine unerlaubte Vermietung entstehen.

Die MWZ 24 hat einen vollen Anspruch auf die Servicegebühren bei Betrug und/oder Umgehung.

Die MWZ 24  erhebt einen vollen Anspruch auf die Servicegebühren, falls von der MWZ 24  bekannt gemachte Mietinteressenten eine andere Wohnung des Vermieters anmieten. Dabei ist unerheblich, ob diese Wohnung bei der Die MWZ 24 im Bestand geführt wird.

13. Datenschutz 

Sie und MWZ 24 verpflichten sich, mit den zur Verfügung gestellten Daten vertraulich umzugehen. MWZ 24 gibt Daten nur an Dritte im Interesse der Vermarktung der Wohnung weiter. Die von Ihnen freiwillig gemachten Angaben werden wir ausschließlich für diese Geschäftszwecke nutzen. Weitere Hinweise zum sicheren Umgang mit Ihren Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter MWZ24.de

14. Haftungsbegrenzung

Die MWZ 24 geht davon aus, dass sämtliche übermittelten und veröffentlichten Daten richtig sind und pflegt ihren Datenbestand mit äußerster Sorgfalt. Dennoch kann Die MWZ 24 keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Datenänderungen können zu jeder Zeit durchgeführt werden.

Eine Haftung von MWZ 24 für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlungen, für das Ausbleiben von Mietinteressenten, oder für das nicht zustande kommen von Mietverträgen ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

Die MWZ 24 übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die aus der Mietvertrag entstehen, bspw. das Ausbleiben von Mietzahlungen, für Schäden an der Mietsache bzw. für Schäden, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen. 

Die MWZ 24 haftet nicht für Schäden oder Ansprüche, die aus einer unerlaubten Vermietung entstehen. 

Die MWZ 24 übernimmt keine Haftung für die Bonität oder für falsche Angaben des Interessenten.

Die MWZ 24 haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit und Änderungen seiner Webseite.

Die MWZ 24 haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt und Richtigkeit der Webseiten, auf die verlinkt wird. Eine Nutzung der verlinkten Webseiten geschieht auf eigene Verantwortung. 

Google-Maps ist auf der Webseite von  MWZ 24 eingebunden, die Nutzung unterliegt den Nutzungsbedingungen von Google.  MWZ 24 haftet nicht für Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen durch die Nutzer der Internetseite und wird Haftungsansprüche für Verstöße, die vom Nutzer begangen sind, an den Nutzer weiterleiten.  

Die MWZ 24 haftet nicht für das Funktionieren der Immobilienportale, auf denen Annoncen geschaltet werden.

Schadensersatzansprüche gegen  MWZ 24 sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Leib und Leben, auch bei fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

15. Bonitätsprüfung

MWZ 24  bietet Ihnen als Vermieter die Möglichkeit eine SCHUFA-Auskunft für Sie einzuholen. 

Vermieter, die MWZ 24  mit der Vermarktung von Wohnung beauftragen, stimmen für eine SCHUFA-Prüfung den folgenden Bedingungen zu:

Sie bevollmächtigen die MWZ 24 zur Einholung von SCHUFA-Auskünften. Hierzu hat MWZ 24 einen Vertrag mit der SCHUFA abgeschlossen.

Damit MWZ 24  ihre daraus bestehenden Verpflichtungen zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann, verpflichten Sie sich gegenüber MWZ 24 zum Zwecke der Weiterleitung an die SCHUFA folgende Informationen zu melden: a) Offene Forderung nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. den §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. b) Wurde eine Forderung an die SCHUFA gemeldet, so verpflichten Sie sich auch die Erledigung bzw. den Ausgleich dieser Forderung zu melden. 

Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch  MWZ 24 zu anderen, als den genannten Zwecken, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die MWZ 24 stellt Sie von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber Ihnen geltend gemacht werden.

16. Doppeltätigkeit

MWZ 24 ist berechtigt, auch für den Mietinteressenten – entgeltlich oder unentgeltlich – tätig zu sein, bzw. tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die MWZ 24 zur Unparteilichkeit verpflichtet.

17. Änderungen der AGBs

Die MWZ 24 hat das Recht nach alleinigem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung Änderungen an den AGBs, an der Website, der Anwendung oder an den Diensten vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und Ihnen per E-Mail bekannt gegeben. Nutzen Sie weiterhin unsere Dienste oder widersprechen Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung. Dabei ist es unerheblich ob die Änderungen von Ihnen gelesen wurden. 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am Nächsten kommen.

19. Deutsches Recht und Gerichtsstand

Für Aufträge von Wohnungsanbietern an die MWZ 24 wird das deutsche Recht angewendet. 

Gerichtsstand für Aufträge von Wohnungsanbietern an die MWZ 24 ist Düsseldorf.

Diese AGBs treten am 1. Juni 2015 in Kraft

Stand 15.Mai 2018

General Terms and Conditions for Lessors of the MWZ 24 GmbH, Brückenstr. 27, 40221 Düsseldorf

We are actually translation our GTC, sorry for the inconvenience! 

1. Beauftragung

Sie beauftragen MWZ 24mit der Vermarktung Ihrer Wohnung zwecks Vermietung.

Die MWZ 24 GmbH, als Spezialist für Wohnen auf Zeit, vermarktet Ihre Wohnung auf branchenübliche Art und Weise und ermöglicht die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und den Mietinteressenten zwecks Vermietung Ihrer Wohnung.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist vom Vermieter eine Servicegebühr an die MWZ 24 zu zahlen. 

2. Dauer und Stornierung  

Der Auftrag gilt unbefristet für die sukzessive Vermarktung der Wohnung und wird nicht durch eine Vermietung beendet.

Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Nutzungsrechte und Mitteilungsverpflichtungen, die sich aus den  §§ 7.1., 7.2. und 8.1, 8.2,8.3 (sofern der Mietinteressent von MWZ 24  vermittelt wurde), weiter die §§ 8.5, 9.2 und 9.3., sowie 11.1. bis 11.5. (sofern der Mietinteressent von MWZ 24  vermittelt wurde) und 13.1. bis 13.5. ergeben, bleiben davon unberührt.

3. Verpflichtungen des Vermieters

Sie bestätigen, dass alle Ihre Angaben stets aktuell, vollständig und wahrheitsgetreu sind.

Als Vermieter verpflichten Sie sich, alle Gesetze und Verordnungen bzgl. der Vermietung der Wohnung einzuhalten (bspw. Wohnraumzweckentfremdung) und der  MWZ 24 alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Sie versichern der MWZ 24 ausdrücklich, dass Sie zur Vermietung bzw. Untervermietung der gesamten Wohnung, bzw. einem Teil der Wohnung berechtigt sind.

Sie verpflichten sich die MWZ 24 darüber zu informieren, sobald Sie Ihre Wohnung über andere Quellen anbieten, insbesondere wenn Sie mit einem abweichenden Mietpreis anbieten.

4. Energieausweis

Ihnen ist bekannt, dass die  MWZ 24 alle energetischen Kennwerte des aktuellen Energieausweises Ihrer Wohnung veröffentlichen muss. Sie stellen die MWZ 24 frei von allen Ansprüchen und insbesondere für mögliche Rechtsverfolgungskosten, die entweder aus fehlerhaften oder nicht vom Vermieter gelieferten Angaben resultieren.

5. Exposee

Die  MWZ 24 erstellt an Hand der verbindlichen Angaben des Vermieters ein detailliertes und suchmaschinenoptimiertes Exposee, das auch die technischen Anforderungen diverser Immobilienportale erfüllt.

Das Exposee gilt als verbindliche Vorlage für die Vermarktung der Wohnung und für die Mietvertragserstellung durch die  MWZ 24.

Die  MWZ 24 behält sich vor, Änderungswünsche des Vermieters im Exposee abzulehnen.

Im Exposee wird die Pauschalmiete veröffentlicht, unabhängig davon, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung aufgeführt werden. Optionale Kosten werden gesondert aufgeführt.

6. Annoncen

MWZ 24  veröffentlicht eine Objektbeschreibung inkl. Straßenname, Bildmaterial und ggf. einen Grundriss auf www.mwz24.de und auf anderen relevanten Immobilienportalen. Ihre Kontaktdaten und die Hausnummer werden nicht veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Wohnungsangebotes auf bestimmten Portalen besteht nicht. 

Für die Dauer der Beauftragung verpflichten Sie sich, nicht selbst in Medien und Internetportalen zu annoncieren, in denen die MWZ 24 Ihre Wohnung vermarktet. Insbesondere verpflichten Sie sich, keine Verlinkung oder Verknüpfung auf das von der MWZ 24 veröffentlichte Exposee und/oder Bildmaterial und/oder Grundriss in Medien und auf Internetseiten herzustellen. 

7. Nutzungsrechte Bildmaterial und Grundrisse

Das Copyright des von MWZ 24 erstellten Bild- und Grundrissmaterials liegt bei der MWZ 24. Diese ist berechtigt, dieses Material zu veröffentlichen und für eigene Zwecke zu verwenden. 

Das Verlinken, Kopieren, Speichern des Bild- und Grundrissmaterials, ebenfalls das zur Verfügung stellen an Dritte ist generell ausdrücklich untersagt.

MWZ 24 entscheidet über die Notwendigkeit der Erstellung des Bildmaterials und über die Auswahl des Bildmaterials für das Exposee. 

8. Mitteilungs- und Erklärungspflichten des Vermieters

Sie verpflichten sich, die MWZ 24  umgehend zu informieren und den Namen des Mieters unaufgefordert zu nennen, sobald ein Mietverhältnis zustande gekommen ist, unabhängig davon, ob dieses durch die MWZ 24 entstanden ist. 

Stornieren Sie den Auftrag an die MWZ 24, erklären Sie, dass kein Mietverhältnis durch die Vermarktung von der MWZ 24 erfolgt ist und dass eine solche Vereinbarung auch nicht in den nächsten zwei Jahren mit den bereits von der die MWZ 24 bekannt gemachten Mietinteressenten oder Mieter erfolgen wird. 

Sie verpflichten sich, die MWZ 24 umgehend zu informieren, sobald eine Verlängerung des Mietvertrages beabsichtigt wird, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes. 

Sie verpflichten sich, die MWZ 24 umgehend zu informieren, sobald sich wichtige Objekt- oder Kontaktdaten ändern, keine Besichtigungstermine stattfinden können, sowie bei weiteren Umständen, die einer erfolgreichen Vermarktung im Wege stehen.

Sie verpflichten sich, die MWZ 24   umgehend zu informieren, sobald Mieter oder Mietinteressenten, die durch die MWZ 24 nachgewiesen wurden, für weitere Personen oder für weitere Mietzeiträume anfragen.

Sie verpflichten sich, die MWZ 24 umgehend zu informieren, wenn Baumaßnahmen im Gebäude oder in den angrenzenden Gebäuden geplant sind, die die Vermietung beeinträchtigen könnten.

Ist Ihnen ein Mietinteressent bereits über andere Quellen bekannt, so haben Sie dies unverzüglich, unter Angabe der Quelle anzuzeigen.

9. Kundenschutz

Sie verpflichten sich, den an Sie von der MWZ 24 bekannt gemachten Mietinteressenten nur bei an die MWZ 24 gemeldeten Wohnungen zu vermieten. Bei Missachtung haften Sie für die maximale Gebühr.

Sie verpflichten sich, Daten von Mietinteressenten oder Mietern, die von MWZ 24 übermittelt wurden, nicht an andere Vermieter weiter zu geben. Bei Missachtung haften Sie für die maximale Gebühr.

Die maximale Gebühr ist ebenfalls zu entrichten, wenn ein von MWZ 24 übermittelter Mietinteressent oder Mieter für einen anderen potentiellen Interessenten den Kontakt zu Ihnen aufnimmt und es zu einem Mietvertrag kommt. Dieses ist insbesondere bei Firmenkunden von Belang und bei Kunden, die in Vertretung Wohnung suchen. Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Vertragspartner des Mietvertrags identisch bleiben, aber die Wohnungsnutzer wechseln, z.B. verschiedene Firmenmitarbeiter und deren Angehörige, oder wenn Wohnungsnutzer/ Firmenmitarbeiter und deren Angehörige bleiben, aber die Vertragspartner im Mietvertrag wechseln, bzw. ein neuer Mietvertrag für diese Wohnungsnutzer aufgesetzt wird.

10. Mietvertragserstellung

MWZ 24 erstellt einen Mietvertrag, auf Grundlage eines juristisch geprüften Mietvertragsformulars, und stellt diesen den Mietparteien zur Verfügung. Die Unterschriftsprüfung obliegt den Mietparteien. 

Der Vermieter kann nur nach vorheriger Vereinbarung mit der die MWZ 24  eigene Mietvertragsvorlagen verwenden.

Die MWZ 24   erhält ohne Aufforderung eine von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Kopie des Mietvertrages. 

Die MWZ 24   ist keine Vertragspartei im Mietvertrag. 

11. Kosten

Bei einer Erfolgreichen Vermittlung ist folgende Servicegebühr an die MWZ 24 zu zahlen:

Die Servicegebühr beträgt lineare 15 % der Bruttomiete zzgl. 19% Mwst.
Abgerechnet wird nach Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages jedoch maximal 14 Monate oder unbefristet bei einem gleichbleibenden Mieter und Objekt. Es werden also pro Objekt und Mieter maximal 2 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mwst. berechnet.
 

Die MWZ 24  bietet auf die Mietzeit abgestimmte Teilzahlungen an, die ausdrücklich als  Abschlagszahlungen zu betrachten sind. Die Gesamtforderung bleibt dabei stets erhalten und wird bei Zeitraumverlängerungen in Anspruch genommen. Die Gesamtsumme der Teilzahlungen übersteigt nicht die Gesamtgebühr. Ist die Gesamtsumme der Teilzahlungen bei Beendung der Mietzeit geringer als die Gesamtforderung, verzichtet MWZ 24  auf die Differenz, unter Berücksichtigung der Regelung in §11.6.

Die Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist die Pauschalmiete, auch Bruttomiete genannt, inklusive aller Nebenkosten. 

In Ausnahmefällen, wo die Berechnungsgrundlage für die Gebühr die Kaltmiete ist, wird eine Gebühr von 200% der Kaltmiete zzgl. MwSt. fällig. Eine Staffelung mit Teilzahlungen wird in diesem Fall nicht angeboten.

Die Gebühr ist unmittelbar nach Zustandekommen des Mietvertrags – sei es mündlich oder schriftlich – fällig, unabhängig vom Einzugsdatum. 

Wird ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt, werden keine Gebühren zurückerstattet. Bei einer ordentlichen Kündigung werden zu viel gezahlte Gebühren verrechnet.

12. Anspruch auf Schadensersatz oder Servicegebühren

Die MWZ 24 und der von der MWZ 24   nachgewiesene Mieter haben einen Anspruch auf einen Schadensersatz in angemessener Höhe, für alle Kosten, die durch eine unerlaubte Vermietung entstehen.

Die MWZ 24 hat einen vollen Anspruch auf die Servicegebühren bei Betrug und/oder Umgehung.

Die MWZ 24 hat einen Anspruch auf Schadensersatz in angemessener Höhe, sollten aufgrund von falschen Angaben des Vermieters bereits unterschriftsreife Mietverträge nicht zustande kommen. Unter falschen Angaben sind insbesondere Angaben zur Miethöhe oder zur Ausstattung zu verstehen.

Die MWZ 24  erhebt einen vollen Anspruch auf die Servicegebühren, falls von der MWZ 24  bekannt gemachte Mietinteressenten eine andere Wohnung des Vermieters anmieten. Dabei ist unerheblich, ob diese Wohnung bei der Die MWZ 24 im Bestand geführt wird.

Die MWZ 24  kann eine angemessene Entschädigung für entgangene Gebühren verlangen, falls Sie Ihre Wohnung über eine andere Quelle zu einem niedrigeren Mietpreis vermieten, ohne vorherige Ankündigung an  MWZ 24, dass Sie Ihre Wohnung über andere Quellen günstiger anbieten. 

13. Datenschutz 

Ihre Daten werden von MWZ 24 vertraulich behandelt, und nur an Dritte weitergegeben im Interesse der Vermarktung Ihrer Wohnung.

Ebenfalls sind Ihnen anvertraute Daten der Interessenten von Ihnen vertraulich zu behandeln.

Die MWZ 24 ist dazu verpflichtet, Ihre Daten nach Ablauf des Auftrages für einen bestimmten Zeitraum aufzuheben und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14. Haftungsbegrenzung

Die MWZ 24 geht davon aus, dass sämtliche übermittelten und veröffentlichten Daten richtig sind und pflegt ihren Datenbestand mit äußerster Sorgfalt. Dennoch kann Die MWZ 24 keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Datenänderungen können zu jeder Zeit durchgeführt werden.

Eine Haftung von MWZ 24 für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlungen, für das Ausbleiben von Mietinteressenten, oder für das nicht zustande kommen von Mietverträgen ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

Die MWZ 24 übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die aus der Mietvertrag entstehen, bspw. das Ausbleiben von Mietzahlungen, für Schäden an der Mietsache bzw. für Schäden, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen. 

Die MWZ 24 haftet nicht für Schäden oder Ansprüche, die aus einer unerlaubten Vermietung entstehen. 

Die MWZ 24 übernimmt keine Haftung für die Bonität oder für falsche Angaben des Interessenten.

Die MWZ 24 haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit und Änderungen seiner Webseite.

Die MWZ 24 haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt und Richtigkeit der Webseiten, auf die verlinkt wird. Eine Nutzung der verlinkten Webseiten geschieht auf eigene Verantwortung. 

Google-Maps ist auf der Webseite von  MWZ 24 eingebunden, die Nutzung unterliegt den Nutzungsbedingungen von Google.  MWZ 24 haftet nicht für Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen durch die Nutzer der Internetseite und wird Haftungsansprüche für Verstöße, die vom Nutzer begangen sind, an den Nutzer weiterleiten.  

Die MWZ 24 haftet nicht für das Funktionieren der Immobilienportale, auf denen Annoncen geschaltet werden.

Schadensersatzansprüche gegen  MWZ 24 sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Leib und Leben, auch bei fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

15. Bonitätsprüfung

MWZ 24  bietet Ihnen als Vermieter die Möglichkeit eine SCHUFA-Auskunft für Sie einzuholen. 

Vermieter, die MWZ 24  mit der Vermarktung von Wohnung beauftragen, stimmen für eine SCHUFA-Prüfung den folgenden Bedingungen zu:

Sie bevollmächtigen die MWZ 24 zur Einholung von SCHUFA-Auskünften. Hierzu hat MWZ 24 einen Vertrag mit der SCHUFA abgeschlossen.

Damit MWZ 24  ihre daraus bestehenden Verpflichtungen zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann, verpflichten Sie sich gegenüber MWZ 24 zum Zwecke der Weiterleitung an die SCHUFA folgende Informationen zu melden: a) Offene Forderung nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. den §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. b) Wurde eine Forderung an die SCHUFA gemeldet, so verpflichten Sie sich auch die Erledigung bzw. den Ausgleich dieser Forderung zu melden. 

Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch  MWZ 24 zu anderen, als den genannten Zwecken, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die MWZ 24 stellt Sie von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber Ihnen geltend gemacht werden.

16. Doppeltätigkeit

MWZ 24 ist berechtigt, auch für den Mietinteressenten – entgeltlich oder unentgeltlich – tätig zu sein, bzw. tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist die MWZ 24 zur Unparteilichkeit verpflichtet.

17. Änderungen der AGBs

Die MWZ 24 hat das Recht nach alleinigem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung Änderungen an den AGBs, an der Website, der Anwendung oder an den Diensten vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und Ihnen per E-Mail bekannt gegeben. Nutzen Sie weiterhin unsere Dienste oder widersprechen Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung. Dabei ist es unerheblich ob die Änderungen von Ihnen gelesen wurden. 

18. Deutsches Recht und Gerichtsstand

Für Aufträge von Wohnungsanbietern an die MWZ 24 wird das deutsche Recht angewendet. 

Gerichtsstand für Aufträge von Wohnungsanbietern an die MWZ 24 ist Düsseldorf.

Diese AGBs treten am 1. Juni 2015 in Kraft

Stand 17.November 2024


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn Tagen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (per Telefon, E-Mail, Fax oder Post) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren unter Angabe folgender Daten: Ihr Vor- und Nachname, Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten.
Der Widerruf ist vor Ablauf der Widerrufsfrist zu richten an:
MWZ 24 GmbH, Brückenstr.27, 40221 Düsseldorf, oder telefonisch unter: +49(0)211 – 600 5 600 oder per Fax: +49 (0)211 – 600 5 6060 oder per Email an: info@mwz24.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Widerrufen Sie diesen Vertrag, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wertersatz
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Angaben Widerruf:
Möchten Sie den Auftrag widerrufen, schicken Sie uns die folgenden Angaben an:
info@mwz24.de, MWZ 24 GmbH, Brückenstr.27, 40221 Düsseldorf

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung …

  • Vermittlungsauftrag vom
  • Name des Auftraggebers
  • Adresse des Auftraggebers
  • Datum des Widerrufs
  • Unterschrift des Verbrauchers (nur per Post)
Kontakt
+49 211 600 5 600
info@mwz24.de